Bauprodukte-verordnung

Rufen Sie hier Datenblätter wie Leistungserklärungen, Sicherheitsdatenblätter und weitere Unterlagen zu unseren Produkten ab.

EU Bauprodukteverordnung ab 01.07.2013

Ab dem 01. Juli 2013 trat die neue Bauproduktenverordnung der Europäischen Union (EU-Bauproduktenverordnung 305/2011) in Kraft.

Sie ersetzt die bisherige Bauproduktenrichtlinie, die bereits aus dem Jahre 1989 stammte.

Pflichten des Herstellers

Mit der CE-Kennzeichnung und der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit der erklärten Leistung und für die Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen der Bauproduktenverordnung und gegebenenfalls anderer relevanter Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU.

Händler sind verpflichtet, Ihnen für alle von harmonisierten europäischen Normen erfassten Bauprodukte die Leistungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Bauprodukte, für die eine Leistungserklärung erstellt wurde, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.

Wichtig: All jene Lieferanten die bei der Firma Eurobau ihre Unterlagen wie Leistungserklärung und Sicherheitsdatenblatt hinterlegt haben, können  auf dieser Seite abgerufen werden. Sollte es dort nicht gefunden werden, ist bitte mit unseren Fachkräften in Kontakt zu treten bzw. die Homepage des Lieferanten aufzusuchen.

Bei Fragen können Sie uns gerne unter artikelstamm@quester.at kontaktieren.

Alle Daten werden laufend bei Änderungen aktualisiert!

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